Fachfragen bei Estrichleger.de
Matis (Gast) fragt am 07.08.2010:
Wir haben im ganzen Haus FBH außer in drei Räumen im Keller: Technikraum mit Heizung und Waschmaschine, Werkstatt und Abstellkeller. Auch in diesen frei Räumen wurde der gleiche Calciumsulfatestrich wie im ganzen Haus eingebaut.
Kann dieser in diesen drei Räumen als Nutzestrich gelten?
Würde dies dem Stand der Technik entsprechen?
Müsste im Technikraum, in dem auch mal die Waschmaschine auslaufen kann oder die Heizung Wasser verlieren nicht eher ein Zemetestrich verlegt werden?
Wie muss der CA-Estrich mindestens behandelt werden, dass er genutzt werden kann? Und wie Übergänge zur Wand?
Vielen Dank.
Kann dieser in diesen drei Räumen als Nutzestrich gelten?
Würde dies dem Stand der Technik entsprechen?
Müsste im Technikraum, in dem auch mal die Waschmaschine auslaufen kann oder die Heizung Wasser verlieren nicht eher ein Zemetestrich verlegt werden?
Wie muss der CA-Estrich mindestens behandelt werden, dass er genutzt werden kann? Und wie Übergänge zur Wand?
Vielen Dank.
1 Antwort(en), letzte am 11.08.2010:
Calciumsulfatestrich (CA) nach DIN EN 18 813 ist grundsätzlich feuchtigkeitsempfindlich. Er ist deshalb ungeeignet für Nassräume wie gewerbliche Küchen und ähnliches, in denen Gefälle und Abfluss für die Abführung direkter Wasserbeaufschlagung vorgesehen sind. In häuslichen Räumen auch im Kellerbereich mit durchschnittlicher Luftfeuchtigkeit kann CA-Estrich in Abhängigkeit von der Nutzung gegebenenfalls auch ohne Durchfeuchtungsschutz eingebaut werden. Ob im konkreten Falle eine Randabdichtung zwingend notwendig ist, sollte dem Produktblatt des Herstellers entnommen werden. Gleiches betrifft die Zulassung als Nutzestrich ohne weiteren Belag.

