Fachfragen bei Estrichleger.de
Helli (Gast) fragt am 08.10.2010:
Beim Verlegen des Parketts hat man nun festgestellt, dass die Estrichanschlagschiene der (Stahl-) Treppe um ca. 1 1/2 cm. zu hoch ist.
Unser Architekt teilt uns mit, dass sich der Estrich entsprechend gesetzt hat. Seitens Dritter haben wir allerdings gehört, dass eine "Senkung des Estrichs" um 1 1/2 cm absolut unwahrscheinlich ist. Es wird eher vermutet, dass der Estrich um besagte 1 1/2 cm eingespart wurde oder aber der Architekt falsche Maße/Angaben an den Treppenbauer gegeben hat.
Wie ist Ihre Meinung ? Und wie kann man am "elegantesten" dieses Problem lösen.
Unser Architekt teilt uns mit, dass sich der Estrich entsprechend gesetzt hat. Seitens Dritter haben wir allerdings gehört, dass eine "Senkung des Estrichs" um 1 1/2 cm absolut unwahrscheinlich ist. Es wird eher vermutet, dass der Estrich um besagte 1 1/2 cm eingespart wurde oder aber der Architekt falsche Maße/Angaben an den Treppenbauer gegeben hat.
Wie ist Ihre Meinung ? Und wie kann man am "elegantesten" dieses Problem lösen.
1 Antwort(en), letzte am 10.10.2010:
Grundsätzlich kann, zumal bei einem schwimmenden Estrich auf größeren Flächen, im Verlaufe des Trocknungsprozesses Schwund auftreten. Um dies in der Fläche abzufangen dienen neben den Randfugen und Fugen üblicherweise auch sogenannte Scheinfugen als Sollbruchstellen, die später mit Kunstharzen beispielsweise wieder aufgefüllt werden. Auch in Abhängigkeit von der verbauten Dämmung ist es nicht auszuschließen, dass der Estrich in der Höhe geringfügig nachgibt. Das zeigt sich oft erst nach einiger Zeit in gerissenen Abdichtungen der Randfugen. Was die gemessenen 1,5 Zentimeter anbetrifft, müssten gegebenenfalls vor Ort auch einmal die verwendeten Materialien und der Trocknungsprozess fachlich beurteilt werden. Das gleiche gilt für die Suche nach einer „eleganten“ aber fachlich korrekten Lösung des Problems. Denkbar wäre beispielweise, noch einen Verbundestrich in entsprechender Stärke aufzubringen.

