Fachfragen bei Estrichleger.de

 
Ponyhuetchen fragt am 15.12.2010:
 
Hallo,

wir sanieren gerade ein EFH BJ 1966.

Im Rahmen der Heizungserneuerung mussten Heizungsrohre über den Boden gelegt werden (ca. 2 - 2,5cm hoch)

Unsere Estrichhöhe darf max. 5 cm betragen - vorgegeben durch eine Steintreppe die wir nicht entfernen können/wollen.

Frage: Kann da trotzdem ein Zementestrich verlegt werden? Oder ist die Aufbauhöhe zu gering?

Wenn ja, welche Estrichmarken kämen da in Frage? Worauf müssen wir achten?

Vielen Dank!
 
 
  
 
3 Antwort(en), letzte am 15.12.2010:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 15.12.2010:
 
Die DIN 18 560 - 1 fordert bei Heizestrich auf Zementbasis in den Festigkeitsklassen C 20 bis C 50 eine Mindesteinbauhöhe von 45 mm und eine Höhe von mindestens 30 mm über den Heizelementen. Im konkreten Fall könnte aber ein Gussasphaltestrich Abhilfe schaffen. Da würde bei einer notwendigen Mindesteinbauhöhe von 35 mm eine Überdeckung ab 15 mm genügen.
 
 
Ponyhuetchen schreibt am 15.12.2010:
 
Ich weißnicht ob ich noch anmerken sollte, dass wir KEINE Fußbodenheizung haben.

Es handelt sich lediglich um Rohre um Wandheizkörper anzufahren.

Macht das dann einen Unterschied?

Dankeschön!
 
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 15.12.2010:
 
Wenn Heizungsrohre durchgeführt werden, wird der Estrich schwimmend verlegt. Und zwar auf eine Dämmschicht aus Styropor oder Dämmschüttung beispielsweise, in die die Rohre gebettet werden. Das schützt die Rohre vor Beschädigung durch die Bewegungen des Bodens und isoliert gegen Wärmeverlust und Geräuschübertragung. Dabei sollte die Dämmschicht mindestens 40 mm Einbauhöhe haben. Dazu kämen dann noch Minimum 40 mm Estrich. In dem Falle ist die Gussasphaltvariante leider auch nicht möglich und die Treppe wird wohl dem Estrich angepasst werden müssen.