Fachfragen bei Estrichleger.de
JR fragt am 14.12.2008:
Habe vor 2 Jahren einen Magnesia-Estrich im Obergeschoss bekommen. Seit August sind nun Schäden ( Rissen ) aufgetreten. Lt. Estrichleger soll dies durch Restfeuchte zustande kommen. Bodenbelag Klickkork mit 0,2 mm PE-Folie darunter. Lt. Bauleiter konnte der Estrich nach 8 Wochen Trocknungszeit belegt werden. Jetzt ist die Aussage des Architekten und des Estrichlegers, dass nur nach einer Feuchtemessung der Feuchtegrad bestimmt werden kann und der Bodenleger ( in diesem Fall ich selbst als Bauherr ) den Schaden zu begleichen habe.
Nun bin ich einmal unsicher, ob die Qualität und die Verlegung des Estrichs korrekt waren, ausserdem stellt sich die Frage, ob die Information des Bauleiters zur Trocknungszeit ( bei der letzten Begehung nochmals bestätigt ) Einfluss auf die Kostenübernahme hat.
Nun bin ich einmal unsicher, ob die Qualität und die Verlegung des Estrichs korrekt waren, ausserdem stellt sich die Frage, ob die Information des Bauleiters zur Trocknungszeit ( bei der letzten Begehung nochmals bestätigt ) Einfluss auf die Kostenübernahme hat.
1 Antwort(en), letzte am 14.12.2008:
Hallo. Vor dem Belegen muss ganz klar eine CM - Messung zur Bestimmung der Restfeuchte durchgeführt werden. Außerdem muss bei einer Fußbodenheizung ein kontrolliertes Auf- und Abheizen nach Protokoll erfolgen. Meiner Meinung nach sollte sofort ein Gutachter hinzugezogen werden! Der Berät sie Kompetent und verhindert ein Hin- und Herschieben der Verantwortung zwischen den Parteien.

