Fachfragen bei Estrichleger.de
paula fragt am 20.03.2009:
Hallo zusammen!
ich will ein einfamilienhaus umbauen. dabei soll im erdgeschoss auch eine einliegerwohnung entstehen. jetzt meine frage:
muss im treppenhaus im kellergeschoss beim fußbodenaufbau (geplant ist éin werksteinbelag) unter den estrich eine trittschalldämmung hin? welche mindestdicke muss der estrich dann haben (geplant ist zementestrich)
ich will ein einfamilienhaus umbauen. dabei soll im erdgeschoss auch eine einliegerwohnung entstehen. jetzt meine frage:
muss im treppenhaus im kellergeschoss beim fußbodenaufbau (geplant ist éin werksteinbelag) unter den estrich eine trittschalldämmung hin? welche mindestdicke muss der estrich dann haben (geplant ist zementestrich)
1 Antwort(en), letzte am 28.05.2009:
Litschi
schreibt am 28.05.2009:
5,5cm Zementestrich mindestens. Keine Trittschalldämmung sondern Wärmedämmung WLG 0,35----8cm stark im Keller.
Vorher mit Bitumenschweißbahn V60S4 oder G200 abdichten.
Vorher mit Bitumenschweißbahn V60S4 oder G200 abdichten.

