Fachfragen bei Estrichleger.de
jockel (Gast) fragt am 04.04.2009:
In unserem Mietwohnungs-Neubau wurde Schwimm-Estrich verlegt und die Arbeiten sind abgeschlossen. Den Erstbeziehern der Wohnungen haben wir frei gestellt, welcher Bodenbelag jeweils in den einzelnen Räumen eingebaut wird. Ein Mieter hat nun bereits vor der Verlegung von Fußböden zusammen mit seinem Tapezierer die Randstreifen bündig mit dem blanken Estrichboden abgeschnitten. Was hat das für Folgen?
1 Antwort(en), letzte am 09.04.2009:
Hallo. Eigentlich wird der Randstreifen erst nach Verlegung des Oberbodens bündig abgeschnitten. Es soll verhindern, das der Belag ´eingespannt´ wird. Der Randstreifen soll gewährleisten, das der Oberbelag eine ausreichende Ausdehnung vollziehen kann ohne mit den aufgehenden Bauteilen in Berührung zu kommen. Ausserdem hat er erheblichen Einfluss auf den Schallschutz. Wäre denkbar vor verlegung der Beläge erneut einen Randstreifen anzubringen oder es wird gewährleistet das ausreichend ´Luft´ gelassen wird.

