Fachfragen bei Estrichleger.de

 
Christian Ahuis (Gast) fragt am 28.08.2010:
 
Hallo,
bei unserem Neubau (Reihenmittelhaus) wird nur im Erdgeschoss ein Estrich bauseitig verbaut. Im 1. OG und DG wird es keinen geben. Die Geschosshöhe beträgt dort 2,50 m. Der Boden würde, laut Sonderwunschliste in der Baubeschreibung für mit beauftragte Bodenbeläge, noch mit \"entprechendem Ausgleichsmaterial und Spachtelmasse\" ausgeglichen werden, um die Böden darauf zu verlegen. Ich aber frage mich nun, da ich die Böden selber verlegen werde, welche Art von Estrich lege ich darunter, ohne meine Geschosshöhe zu sehr einzuschränken?

Ebenso steht ind er Baubeschreibung, dass man bei in Eigenleistung angebrachten Bodenbelägen zum besseren Schallschutz, mit Ausnahme des Badezimmers, schalldämmende Materialien einbauen soll, die ein Trittschallverbesserungsmaß von mind. 21 dB haben sollten.

Im 1. OG wird sich auch das Badezimmer befinden, in dem unter den Fliesen noch eine Fußbodenheizung mit einer Aufbauhöhe von etwa 8 mm eingebaut werden soll.
Nun möchte ich natürlich, dass Badezimmer und restliche Räume eine gleiche Endhöhe haben.

Trockenbauestrich eignet sich da evtl. nur bedingt, oder schätze ich das falsch ein? Bei \"klassischem\" Estrich hab ich aber die Befürchtung, dass die Geschosshöhe stark eingeschränkt sein wird.

Ich würde mich über einen Rat freuen.

mit freundlichen Grüßen
Christian Ahuis
 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 30.08.2010:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 30.08.2010:
 
Die DIN 18560 schreibt exakt vor, welche Estriche unter welchen Umständen in welchen Nenndicken zu verbauen sind. In der Regel kommt im Wohnbau schwimmend auf Trennschicht und Dämmung verlegter Zementestrich mit einer Nenndicke von 45 mm zum Einsatz. Das hängt aber u.a. von der gewählten Festigkeit ab. Die Estrichstärke über einer Fußbodenheizung muss mindestens 35 mm betragen. Als Tritt- und Wärmedämmung sind Baustoffe wie Styropor, aber auch Gummigranulat, Korkmaterialien, Dämmschüttung und ähnliches üblich.