Abdichtungen, Dämmstoffe und Bewehrungen
- Abdichtungen
Estrich muss gegen aufsteigende Feuchtigkeit aus dem Erdreich, aus Feuchtigkeit, aus Nassräumen, vor Restbetonfeuchte und hoher Luftfeuchtigkeit geschützt werden. Als Abdichtung werden Kunststoffbahnen, Bitumen-Schweißbahnen oder auch Polymerbitumen-Schweißbahnen verwendet.
Knauf bietet beispielsweise eine Polymerbitumen-Abdichtungsbahn mit Glasvlies- und Aluminiumeinlage an, die als Feuchtigkeitssperre auf erdreichberührenden Fußböden, bei aufsteigender Feuchte, als Dampfsperre auf Zwischengeschossdecken über Räumen mit hoher Luftfeuchte oder als Dampf- und Feuchtigkeitssperre gegen Restfeuchte aus Betondecken zum Einsatz kommt.
- Dämmstoffe
Die Dämmschichten für schwimmenden Estrich müssen laut DIN 18560 aus Dämmstoffen bestehen, deren stoffliche Eignung für Anforderungen an den Wärme- bzw. Schallschutz in anderen Normen ausgewiesen ist. Die Dämmschicht muss außerdem die vorgegebene Verkehrslast tragen. Dabei ergibt sich die Zusammendrückbarkeit als Differenz aus Lieferdicke und Dicke unter Belastung. Diese Werte sind aus der Kennzeichnung der Dämmstoffe ersichtlich.
Beim Kunstharzestrich verwendete Binde- und Lösemittelbestandteile können Dämmmaterial angreifen. Es sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Dämmschichten unter Gussasphaltestrich müssen durch ihre Eigenschaften oder besondere Maßnahmen in der Lage sein, kurzzeitig Temperaturen bis 250 °C standzuhalten. Dämmschichten aus Schüttungen oder Dämmplatten mit geringer Steifigkeit müssen mit ausreichend dicken, verformungsbeständigen Dämmplatten abgedeckt werden.
Bei Heizestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschichten je nach Nutzlast nicht mehr als 3 bis 5 mm betragen, aus Gussasphalt sogar nicht mehr als 3 mm. Bei gemeinsamer Verwendung von Trittschall- und Wärmedämmstoffen muss der Dämmstoff mit der geringeren Zusammendrückbarkeit oben liegen. Das gilt allerdings nicht bei trittschalldämmenden Heizsystemplatten. Wird der Heizestrich elektrisch beheizt, muss die oberste Dämmschichtlage widerstandsfähig gegen Temperaturen von 90 °C sein.
Randstreifen müssen an aufgehenden Bauteilen wie Türzargen oder Rohrleitungen angeordnet werden. Wie die Dämmstoffe auch, müssen Randstreifen bei Gussasphaltestrich Temperaturen von 250 °C widerstehen. Soll auf Gussasphaltestrich ein harter Belag wie Fliesen verlegt werden, muss die Fuge zwischen Wand und Estrich ca. 10 mm betragen und mit dem Randstreifen gefüllt sein.
Randstreifen müssen vom tragenden Untergrund bis zur Oberfläche des Oberbelags reichen.
Wird eine mehrlagige Dämmschicht eingebaut, muss der Randstreifen als erstes angeordnet werden und gegen Lageveränderung gesichert sein. Bei Heizestrichen müssen die Randstreifen eine Bewegung von 5 mm ermöglichen.
- Bewehrungen
Laut DIN 18560 ist eine Bewehrung bei Estrichen auf Dämmschicht nicht erforderlich. Obwohl eine Bewehrung in manchen Fällen als zweckmäßig angesehen wird, kann sie keine Rissbildung verhindern.
Es wird zwischen Gitter- und Faserbewehrung unterschieden. Werden Stahlmatten oder Betonstahlgitter verwendet, kann eine Rissverbreiterung und der Höhenversatz bei Risskanten minimiert werden. Mit der Faserbewehrung soll die Bildung von Schrumpf- bzw. Frühschwindrissen verringert werden. Allerdings ist die Bewehrung bei Zementestrich mit Stein- und Keramikbelägen Vorschrift. Die Wahl der Bewehrung im Estrich obliegt dem Planer. Die Bewehrung ist im Bereich von Bewegungsfugen zu unterbrechen.
- Stahl- und Betonstahlmatten mit einer Maschenweite von 150 mm x 150 mm werden ab 10 cm Estrichdicke und mit Fließestrich eingesetzt.
- Betonstahlgitter mit Maschenweiten von 50 bis 70 mm und einem Stabdurchmesser von 2 bis 3 mm sollen eine Rissverbreiterung vermindern.
- Stahlfasern werden der Estrichmasse zugegeben und so gleichmäßig verteilt
- Glasfasern werden ebenfalls der Estrichmasse zugesetzt und nehmen Spannungen beim Abbinden auf.
- Polypropylenfasern wirken ähnlich wie Glasfasern, nehmen aber Wasser auf und geben es langsam wieder an den Estrich ab und verzögern so die Trocknung.
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