Estrich nach Verlegeart

  • Estrich auf Dämmschicht bzw. Schwimmender Estrich (S)

Durch geeignete Dämmaterialien wird der Estrich völlig vom Untergrund getrennt. Da der Trittschallschutz gewährt sein muss, ist auch an schwer zugänglichen Stellen auf eine genaue Ausführung zu achten. Einzelne Schallbrücken können ein ganzes Schallschutzkonzept zu Nichte machen. Um Kontaktstellen zwischen Estrich und Untergrund sicher zu verhindern, wird die Dämmung zweilagig mit versetzten Stößen eingebaut. An aufgehenden Bauteilen sind ebenfalls Dämmstreifen einzubauen. Fugen aus der Unterkonstruktion sind in den Estrich zu übertragen. Estrichfelder sind möglichst quadratisch bei einer maximalen Seitenlänge von 8 m anzulegen. Außerdem sind die Dämmstoffe gegen aufsteigende Feuchtigkeit und Sickerwasser zu schützen.

  • Estrich auf Trennschicht (T)

Für Estrich auf Trennschicht können alle Estrichmörtel verwendet werden. Wenn zwischen Estrich und Unterkonstruktion ein kraftschlüssiger Verbund unerwünscht ist und keine Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz bestehen, wird ein `Estrich auf Trennschicht` hergestellt. Durch die Entkopplung vom Untergrund kann sich der Estrich spannungsfrei auf der Unterlage bewegen und unabhängig von ihr verformen. Dies hat Bedeutung bei Durchbiegungen oder Temperaturverformungen. Als Trennschicht eignen sich Kunststofffolien, Öl- und Asphalt- bzw. Bitumenpapier. Damit die Trennschicht einwandfrei funktioniert, müssen der Untergrund eben und die Trennlage faltenfrei mit ausreichender Überdeckung eingebaut sein. Die Trennschicht ist in der Regel zweilagig, bei Calciumsulfat- und Gussasphaltestrich einlagig, zu verlegen. Wichtig ist eine Randfuge zu angrenzenden Bauteilen einzubauen, die mit Dämmstoffstreifen gefüllt wird. Der Estrich auf Trennlage ist mit einer Mindestdicke von 40 mm auszuführen. Die Estrichfläche muss bei dieser Ausführung durch Scheinfugen in möglichst quadratische Felder mit maximal 6 m Länge eingeteilt werden.

Die Dicke von Estrichen auf Trennschicht soll nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns vom Zuschlag betragen. Die Mindestestrichnenndicke bei einschichtigem Estrich:

  • Kunstharzestrich 15 mm
  • Gussasphaltestrich 25 mm
  • Calciumsulfat- und Magnesiaestrich 30 mm
  • Zementestrich 35 mm


  • Verbundestrich (V)

Bei großen Belastungen und geringen Anforderungen an Schall-, Wärme und Feuchteschutz kann man einen Verbundestrich einbauen. Er wird direkt im Haftverbund auf dem tragenden Untergrund hergestellt. Der Estrich kann sich bei dieser Variante nicht mehr ungehindert verformen. Es gilt eine Mindesteinbaudicke von 30 mm. Der Untergrund ist mit Sorgfalt zu reinigen und mit Kugelstrahlen oder Fräsen vorzubereiten. Ist die Unterkonstruktion nicht ausreichend biegesteif (z.B. Decken mit großer Durchbiegung) besteht Rissgefahr und man sollte sich für einen Estrich auf Trennschicht entscheiden. Da der Verbundestrich oft direkt als Nutzschicht verwendet wird, kann man Hartstoffe zusetzen und die Verschleißfestigkeit erhöhen.

  • Trockenestrich

Als Trockenestrich, oder auch Fertigteilestrich, bezeichnet man Gipskarton- und Gipsfaserplatten. Gipskartonplatten sind 200 cm x 60 cm x 2,5 cm groß. Sie werden aus drei wasserfest verklebten GK Platten hergestellt und zudem wasserfest kaschiert. Weitere Varianten sind Elemente mit Polystyrolschaum oder auch Elemente für Fußbodenheizungen.

Gipsfaserplatten haben eine Größe von 150 cm x 50 cm und sind aus zwei 1,0 bzw. 1,25 cm dicken Platten, die versetzt miteinander verklebt sind. Durch die Imprägnierung kann die Gispfaserplatte mit Fliesen, Parkett oder Textilbelägen beklebt werden. Um die Wärmedämmfähigkeit und den Schallschutz zu verbessern, sind die Platten auch mit Schaumstoff oder Mineralwolle erhältlich. Allerdings werden die Dämmwerte von Estrich nach DIN 18560 nicht erreicht.

Trockenestrich wird auf einer Dampfsperre und einer Ausgleichsschüttung verklebt und verschraubt. Es soll kein Kontakt mit den umlaufenden Wänden entstehen, da sonst eine Schallübertragung in andere Räume und Geschosse stattfindet.




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