Fugen nach DIN 18560

Für die verschiedenen Estriche gibt es leicht unterschiedliche Anforderungen für Fugen. So müssen zum Beispiel Randdämmstreifen bei Gussasphaltestrich kurze Zeit hohe Temperaturen aushalten. Laut DIN 18560 müssen Fugen aus dem Bauwerk im Estrich angeordnet werden. Außerdem sind Bewegungs- und Randfugen auszubilden. Der Bauwerksplaner muss einen Fugenplan erstellen, aus dem Anordnung und Art der Fugen zu entnehmen sind. Dieser Plan ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Um die Estrichfeldgröße und die Fugenabstände zu ermitteln, muss man die Art des Bindemittels, den vorgesehen Belag und die Beanspruchungen berücksichtigen. Um die Estrichfugen vor Verschmutzung zu schützen, werden sie mit Fugenprofilen oder Fugenmasse versehen.

  • Bauwerksfugen

Bauwerksfugen werden durch Estrich und Belag an gleicher Stelle und in gleicher Breite durch tragende und nichttragende Bauteile übernommen und mit Fugenmasse oder Profilen gefüllt.

  • Bewegungsfugen

Bewegungsfugen werden von der Oberfläche bis zum tragenden Untergrund oder der Dämmschicht angeordnet und nehmen Formänderungen es Estrichs in alle Richtungen auf.. Sie können waagerechte und senkrechte Bewegungen aufnehmen, die durch Schwinden, Temperaturänderungen oder Druckbelastung entstehen.

  • Randfugen

Randfugen sind Bewegungsfugen an Wänden bzw. aufgehenden Bauteilen. Dabei werden schalldämmende Randstreifen bis auf den tragenden Untergrund bzw. zur unteren Dämmschichtlage eingebaut um Schallübertragung zu vermeiden.

  • Scheinfugen

Scheinfugen werden nachträglich bis ca. 2/3 der Estrichdicke eingefräst und vor Verlegung des Belags vergossen. Sie sind Sollbruchstellen für das Verkürzen des Estrichs. Werden Scheinfugen bei Heizestrichen in Türlaibungen und -durchgängen angeordnet und in Stein- oder Keramikbelägen übernommen, sollen die Fugen nicht geschlossen werden.




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