Prüfen von Estrich

Man unterscheidet zwischen der Prüfung des erhärteten Estrichs und des Estrichmörtels. Die DIN 18560 unterscheidet bei der Prüfung von Estrichmörtel zwischen verschiedenen Prüfungen, bspw. Eingangs-, Eignungs-, Erhärtungs- oder Bestätigungsprüfungen. Es gibt eine Vielzahl von Prüfungen, die diverse Eigenschaften der Estriche mit den bekannten Bindemitteln nachweisen, so z.B. die Überprüfung der Oberflächenhärte bei Magnesiumestrich auf Trennschicht, die Überprüfung der Druckfestigkeit bei Verbundestrichen, Verschleißwiderstand nach Böhme, u.v.m. Alle diese Prüfungen müssen nach genauen Vorgaben durchgeführt und bewertet werden.

  • Eingangsprüfung

Bei der Anlieferung des Estrichmörtels (der Estrichmasse) sind die Angaben über die Eigenschaften auf Lieferschein und Verpackung mit dem Bestellschein zu vergleichen.

  • Erstprüfungen nach DIN 13813

Die Erstprüfung wird bei einer Produkteinführung vor Produktionsbeginn oder später bei Produktänderungen durchgeführt. Bei der Erstprüfung von Estrichmörtel bzw. Estrichmasse werden je nach Art des Bindemittels die angegebenen Eigenschaften wie Biegezug- und Druckfestigkeit oder Eindringtiefe geprüft und festgelegt. Außerdem werden Dinge geprüft, die der Hersteller anzugeben gedenkt, bspw. Haftzugfestigkeit, Oberflächenhärte, Schwinden, Quellen, u.v.m.

  • Prüfung bei werkseigenen Produktionskontrollen nach DIN 18813

Diese zu dokumentierenden Maßnahmen umfassen die betriebsinterne Qualitätskontrolle vom Wareneingang über die Produktion bis hin zur Kontrolle der Endprodukte. Dazu gehören die Prüfung der Lieferscheine und eine Sichtprüfung der Ausgangsstoffe ebenso wie ein Probenahmeplan. Die Übereinstimmung mit der DIN 13813 erfolgt durch die Erstprüfung und die werkseigene Produktionskontrolle.

  • Erhärtungsprüfung

Bei Calciumsulfat-, Magnesia- und Zementestrich gibt diese Prüfung einen Anhalt über die Eigenschaften des Estrichs zu einem bestimmten Zeitpunkt an. Dabei ist ein Probekörper aus dem verwendeten Estrich herzustellen und ebenso wie der eingebaute Estrich zu lagern und nachzubehandeln. Laut DIN 18560 ist diese Prüfung nur in Ausnahmefällen durzuführen.

  • Eignungsprüfung

Im erhärteten Zustand wird hier geprüft, ob der Estrich die gewünschten Eigenschaften besitzt. In der Regel ersetzt die Erstprüfung diesen Nachweis. Allerdings sind Eignungsprüfungen für Calciumsulfat- und Zementestriche mit geringer Dicke durchzuführen. Dabei werden Probekörper aus dem Estrich geschnitten und nach Norm geprüft.

  • Bestätigungsprüfung

Die Bestätigungsprüfung dient dem Nachweis von geforderten Eigenschaften wie Dicke, Festigkeit oder Verschleißwiderstand. Bei Magnesiaestrich wird zusätzlich die Trockenrohdichte und bei Gussasphaltestrich die Härte nachgewiesen. Die Prüfung, bei der Proben genommen werden, ist nach DIN nur durchzuführen, wenn Zweifel an der Qualität des Estrichs bestehen.

  • Restfeuchte

Mit dem CM Gerät wird die Estrichfeuchte zur Überprüfung der Belegreife bestimmt. Unter bestimmten Bedingungen ist dem Estrich eine Probe zu entnehmen, das Prüfgut in das Gerät einzulegen und dann nach Vorschrift zu behandeln. Der Feuchtegehalt kann dann am Gerät abgelesen werden. Die Messung ist zu dokumentieren und ist eine vom Gericht anerkannte Vor-Ort-Methode, die Estrichfeuchte zu ermitteln. Es gibt noch andere Methoden, wie z.B. elektrische Messungen, kapazitative Methoden oder die Darrprüfung, um die Restfeuchte von Estrich zu bestimmen

  • Maßtoleranzen

Um eine Ebenheitstoleranz festzustellen, wird das Stichmaß zwischen zwei Hochpunkten am Estrich mittels einer Richtlatte ermittelt. Für die Messung der Winkeltoleranz werden die Höhen der Raumecken bzw. die Neigung des Bodens an den Ecken der Estrichfläche überprüft.

  • Oberflächenqualität

Mithilfe eines Gitterritzgerätes wird der Estrich mit einer bestimmten Kraft in rechtwinkliger oder diagonaler Gitterform geritzt. Die Furchen werden daraufhin nach ausgebrochenen Kanten beurteilt. Bei der Hammerschlagprüfung wird mit dem Hammer auf auffällige Zonen im Estrich geschlagen. Platzen die glasig glänzenden Oberflächenstücke ab, muss der Estrich behandelt werden.

  • Saugfähigkeit

Dringt ein Tropfen Wasser auf der staubfreien Estrichoberfläche nach einigen Sekunden komplett in den Estrich ein, kann es eventuell nötig sein, den Untergrund weiter vorzubereiten.

  • Oberflächenzug- und Haftfestigkeit

Diese Prüfung gehört nicht zu den Vorleistungen des Handwerkers, der den Estrich später belegen soll. Die Prüfung wird in der Regel bei einem Zweifel an der Oberflächen- oder Haftzugsfestigkeit durchgeführt. Bei Kunstharzestrichen muss diese Prüfung allerdings durchgeführt werden. Die Oberflächenzugfestigkeit ist ein Kennwert für eine Fußbodenoberfläche. Bei der Prüfung wird ein Stahlstempel auf den Boden geklebt und senkrecht gezogen bis er abreißt. Die Haftzugfestigkeit ist ein Kennwert für die Haftung zwischen zwei Schichten, wie bspw. bei einer Beschichtung auf einem Estrich. Hier wird die Prüfung bis auf einige Ergänzungen, ähnlich wie bei der Oberflächenzugfestigkeit, durchgeführt. Allerdings soll bspw. die Prüffläche genau definiert sein und ein quadratischer Abzugskörper eingesetzt werden.

  • Scherfestigkeit

Mit einem Oberflächenmessgerät wird bspw. ein auf den Estrich geklebtes Prüfholzklötzchen seitlich belastet und vom Untergrund abgeschert. Die auf dem Gerät ablesbare Scherfestigkeitswert dient zur Beurteilung des Untergrundes. Beim Aufkleben und bedienen des Gerätes sind selbstverständlich genaue Vorgaben einzuhalten.

  • Verschleißwiderstand

Mit verschiedenen Methoden (Verschleißwiderstand nach Böhme, Verschleißwiderstand gemäß DIN EN 13813 nach BCA und gegen Rollbeanspruchung) wird der Widerstand des Estrichs gegen mechanische Belastungen geprüft. Nach Böhme wird bspw. ein quadratischer Prüfkörper unter einer bestimmten Last und Umdrehungszahl auf eine Schleifscheibe gesetzt. Nach dem Schleifvorgang wird die Abriebmenge festgestellt und der Verschleißwiderstand klassifiziert.




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